Den Wandel begleiten: Die Ortsteile von Rastatt sollen auch in Zukunft Rastatts Bürgern attraktiven Raum zum Wohnen, Leben und Arbeiten bieten. Vor diesem Hintergrund weist die Barockstadt Rastatt auf das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hin, das jährlich ausgeschrieben wird.
Was wird gefördert?
Unter dem Motto "Wir lassen die Zukunft im Dorf!" wird die Strukturentwicklung in ländlich geprägten Gemeinden und Dörfer im Land gefördert. Investiert wird in Projekte, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine dezentrale Struktur behält. Förderschwerpunkte sind Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Unter anderem werden Hilfen bei der Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden im Ortskernbereich sowie bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen angeboten.
Wer kann sich um eine Förderung bewerben? Wie läuft das Verfahren ab?
Projektträger und Zuwendungsempfänger können Kommunen wie private Bauwillige sein. Förderanträge können jedoch ausschließlich über die Kommunen gestellt werden, für das Gebiet Rastatt also über die Stadtverwaltung Rastatt. Die Stadt Rastatt legt im nächsten Schritt ihre Entwicklungsvorstellungen dar und gewichtet die Einzelprojekte. Nach der Einordnung durch die Gemeinde werden diese Maßnahmen auf Landkreisebene diskutiert. Die hier getroffene Priorisierung dient dem Regierungspräsidium im nächsten Schritt zur Erstellung eines Programmvorschlags. Dieser Vorschlag ist die Grundlage für die Programmentscheidung, die durch den Minister getroffen wird.
Bis wann muss der Förderantrag eingereicht werden? Wie lange dauert das Verfahren?
Bei der Stadt Rastatt müssen die Förderanträge bis 1. September vorliegen, die Programmentscheidung erfolgt meist im Februar des Folgejahres.
An wen kann ich mich bei der Stadt Rastatt wenden?
Ansprechpartner bei der Stadt Rastatt sind die jeweilige Ortsverwaltungen sowie der Fachbereich Stadt- und Grünplanung. Weitere Informationen zum ELR sind beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erhältlich
Weitere Infos
Infos zum ELR beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Informationen und Formulare zur Antragsstellung im ELR-Programm bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Leitfaden zur Antragstellung