Die Häufigkeit von extremen Niederschlagsereignissen nimmt aufgrund des Klimawandels auch in unseren Breitengraden zu. Starkregen ist dabei schwer vorherzusagen. Es kann jeden jederzeit und überall treffen. Wie kann man sich schützen? Worauf muss man achten?
Starkregengefahrenkarten
Hier geht´s zu den Starkregengefahrenkarten für den Landkreis Rastatt
Bei Starkregen ist dabei ist nicht nur der Niederschlag von oben ein Problem. Wenn es außergewöhnlich viel auf einmal regnet, kann Wasser auf verschiedenen Wegen in die Gebäude eindringen: als Oberflächenwasser, als Rückstauwasser über die Kanalisation oder als steigendes Grundwasser, das durch die Kellerwände oder die Bodenplatte eindringt. So können große Schäden an Gegenständen und an der Gebäudesubstanz entstehen. Ein Mittel, das Risiko realistisch einzuschätzen, sind die sog. Starkregengefahrenkarten.
Wissenswertes zum Thema Starkregen
Starkregengefahrenkarten: Wo es gefährlich werden kann
Starkregengefahrenkarten für den gesamten Landkreis Rastatt stehen auf den Seiten des Landratsamtes Rastatt zur Verfügung. Unter „Informationen“ erhalten Sie dort Erläuterungen zur Erstellung und Anwendung der Starkregengefahrenkarten. Die Starkregengefahrenkarten stehen Ihnen ebenfalls zur Einsicht in Papierform zur Verfügung.
Die Starkregengefahrenkarten beruhen auf den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse, die im Zeitraum von März 2021 bis November 2023 im Rahmen des Kooperationsprojektes „Kommunales Starkregenrisikomanagement-Konzept für den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden“ erarbeitet wurde.
Mit der Ausarbeitung beauftragt wurde eine Planungsgemeinschaft, bestehend aus den Ingenieurbüros „Wald + Corbe Consulting GmbH, Hügelsheim“ und „geomer GmbH, Heidelberg“.
Wie können mir Starkregengefahrenkarten helfen?
Über die Starkregengefahrenkarten können Sie erkennen, ob sich Ihr Anwesen oder Ihr Betrieb in einem Bereich befindet, der bei einem gewählten Abflussszenario durch Starkregen überflutet werden kann: Liegt Ihr Grundstück in einem Abschnitt, der dunkel blau eingefärbt ist, liegt es in einem Bereich, der bei einem Starkregenereignis besonders tief überflutet wird. Helle Blautöne stehen für geringere Tiefen.
Sehen Sie sich die Überflutungstiefen an. Gleichen Sie diese mit den Höhen aller Gebäudeöffnungen (Tore, Türen, Lichtschächte, tiefliegende Fenster etc.) ab. Liegen diese unterhalb des zu erwartenden Wasserstandes sollten Sie Vorsorge treffen. Vermutlich hatten Sie in diesem Fall auch schon in der Vergangenheit Probleme bei Starkregenereignissen. Gerade bei Umbau und Neubau sollten Sie sich über die zukünftige Höhenlage Ihres Außen- bzw. Grünbereichs Gedanken machen.
Was kann ich tun, um mich vor eindringendem Wasser zu schützen?
- Starkregenwarnungen des Deutschen Wetterdienstes beachten
- Warn-Apps auf dem Smartphone installieren
- Finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude in einem starkregengefährdeten Bereich liegt. Die Starkregengefahrenkarten geben Ihnen einen guten Einblick.
- Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
- Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten:
Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen bzw. zu erhöhen. Bedenken Sie, dass Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (siehe § 37 Wasserhaushaltsgesetz). - Nehmen Sie bei Bedarf bauliche Veränderungen am Gebäude war. Hinweise dazu finden Sie auch im Flyer „Starkregen und Bauvorsorge“
Gefahr durch Rückstau
Wasser, das im Keller durch Bodenabläufe oder Waschmaschinenabläufe drückt, ist ein sicheres Zeichen für eine fehlende Rückstausicherung. Temporär erhöhte Wasserstände in der öffentlichen Kanalisation sind durchaus möglich und unvermeidbar. Daher ist jeder Abwasserhausanschluss gegen Rückstau abzusichern. Die hierbei zu berücksichtigende Rückstauebene ist mindestens gleich der Höhe der Straßenoberkante. Wir empfehlen noch mindestens 20 cm dazu zu rechnen. Satzungsgemäß ist der Hausanschluss und auch die Rückstausicherung Angelegenheit des angeschlossenen Hauseigentümers. So auch in Rastatt.
Als Stadtentwässerung Rastatt bieten wir Ihnen an, einen unentgeltlichen Beratungstermin vor Ort bei Ihnen durchzuführen, um die erforderlichen Maßnahmen einzugrenzen. Wenn Sie unsere Beratung wünschen, schreiben Sie uns zur Vereinbarung eines Termins eine E-Mail an wasserwirtschaft@rastatt.de. Bitte geben Sie ebenfalls Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. Sie können sich selbstverständlich auch direkt mit dem Sanitärbetrieb/Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens in Verbindung setzen.
Eigenvorsorge: Ihr Grundstück – Ihre Verantwortung
Informieren Sie sich, schützen Sie sich: Schauen Sie sich die möglichen Eintrittswege für Wasser in Ihrem Gebäude an – planen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen schon beim Neubau oder Umbau ein oder rüsten Sie ein bestehendes Gebäude nach. Denn: Die Verantwortung liegt bei Ihnen.
Die gesetzliche Lage sieht vor, dass bei Hochwasser und Starkregen der Bürger im zumutbaren Maße Eigenvorsorge zu treffen hat:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ (Auszug Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten, Abs. 2)
Alles Wichtige auf einem Blick im Video zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz
Starkregen und Bauvorsorge
Weiterführende Links
- Starkregengefahrenkarten für den Landkreis Rastatt
- Deutscher Wetterdienst
- Flyer „Starkregen und Bauvorsorge“ (PDF) (739 KB)
- https://starkgegenstarkregen.de/schutzprojekte-und-vorbeugemassnahmen/
- Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge
- Hochwasserschutzfibel: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/
- Starkregen- und Hochwasser-Risikoeinschätzung für Gebäude: https://www.hochwasser-pass.info/quickcheck
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Naturgefahr Starkregen