Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Rastatt ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rastatt.de

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  • Nicht oder teilweise barrierefreie Inhalte:
    • Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nur teilweise barrierefrei sind. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
    • Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, die eventuell keinen Alternativtext enthalten.
    • Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.01.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 21.06.2023 überprüft und angepasst.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse pressestelle@rastatt.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Oder Kontaktieren Sie uns unter folgender Adresse:
Rathaus Rastatt
Martkplatz 1
76437 Rastatt
pressestelle@rastatt.de 
07222 972-1302

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Rastatt wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Rastatt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360

Weitere Informationen zur Landes-Behindertenbeauftragte finden Sie unter Landes-Behindertenbeauftragte.

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragte im Landkreis Rastatt: Petra Mumbach

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.