Die Gutachterausschüsse sind selbstständige und unabhängige Kollegialgremien, die hoheitlich tätig sind. In Baden-Württemberg werden die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Eine kommunale Zusammenarbeit ist innerhalb eines Landkreises möglich.
Seit 2019 sind die Gutachterausschüsse von Rastatt und acht Umlandgemeinden zusammengeführt, sodass eine breite Datenbasis für die Wertermittlung zur Verfügung steht. Räumlich zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss für die Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern sowie die Stadt Rastatt.
Im Landkreis Rastatt sind durch Zusammenschlüsse drei Gutachterausschüsse entstanden:
- Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt
- Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl
- Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Gaggenau
Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, der das Gremium nach außen vertritt, und weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern zusammen. Alle Mitglieder sind in der Wertermittlung sachkundig und erfahren. Seine Mitglieder werden auf vier Jahre vom Gemeinderat bestellt. Des Weiteren ist mindestens ein Vertreter der zuständigen Finanzbehörde im Gutachterausschuss vertreten.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt und sind insbesondere
- das Führen der Kaufpreissammlung
- das Ermitteln und veröffentlichen von Bodenrichtwerten
- das Ermitteln und veröffentlichen der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren u. a.)
- das Erstatten von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien sowie an Rechten an Grundstücken
- sonstige Wertermittlungen
- die Erteilung von Auskünften
Die zentrale Aufgabe des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist das Schaffen von Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Verwaltungsaufgaben des Gutachterausschusses. Sie ist bei der Stadt Rastatt als Anstellungsbehörde eingerichtet, ist als Organ des Gutachterausschusses aber allein dessen Weisungen unterworfen.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören neben der allgemeinen Verwaltungstätigkeit unter anderem
- das Führen der Kaufpreissammlung,
- das Erheben aller notwendigen Unterlagen zur Erstattung von Verkehrswertgutachten,
- die Bearbeitung von Anträgen zu Verkehrswertgutachten, Bodenrichtwertauskünften oder Auskünften aus der Kaufpreissammlung,
- die Vorbereitung und Veröffentlichung des Immobilienmarktberichtes sowie
- das Fertigen von Bodenrichtwertkarten.
Sie erreichen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über die nebenstehenden Kontaktdaten.
Öffnungszeiten
Mo, Di und Do: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mi: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr
Downloads
Informationsflyer Bodenrichtwerte (PDF) (175 KB)