Sport- und Mehrzweckhallen
Die Stadt Rastatt verfügt über Sport- und Mehrzweckhallen in der Kernstadt und in den Ortsteilen.
Hallen und Räume mieten
Über die Vergabe der Sporthallen in der Kernstadt entscheidet der Kundenbereich Kultur- und Sportförderung. Für die Mehrzweckhallen in den Ortsteilen sind die jeweilige Ortsverwaltungen zuständig.
Rechtliche Grundlage ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sport- und Mehrzweckhallen (PDF) (240 KB).
Ein Anspruch auf die Anmietung von Sport- und Mehrzweckhallen besteht nicht.