Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 18. Änderung („Wohnbaufläche Mühlstraße I'“) auf Gemarkung Ötigheim - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (409 KB)
- CO2 Gutachten (PDF) (1008 KB)
- Abwägungstabelle – frühzeitige Beteiligung (PDF) (517 KB)
- Abwägungstabelle – Offenlage (PDF) (562 KB)
- Umweltbericht (PDF) (4,2 MB)
- Begründung (PDF) (4,1 MB)
- Planauszug (PDF) (8,9 MB)
- Natura - 2000 Vorprüfung (PDF) (293 KB)
- Artenschutzbericht (PDF) (3 MB)
Bebauungsplan „Sibyllenstraße“ in Rastatt - erneute Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (461 KB)
- Zeichnerische Teil (PDF) (1,4 MB)
- Zeichnerische Teil mit Kennzeichnung Änderungen (PDF) (1,1 MB)
- Textlicher Teil (PDF) (1,7 MB)
- Bestandsdokumentation (PDF) (5,2 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF) (4,6 MB)
- Abwägung (PDF) (968 KB)