Die Stadt Rastatt und der Rastatter Gemeinderat bekennen sich klar dazu, Menschen mit Behinderungen konsequent eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen. Festgehalten ist dieses Engagement im „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“, den es in Rastatt seit 2016 gibt und der gemeinsam mit Betroffenen entstanden ist.
Aktueller Aktionsplan Inklusion
Zur Gestaltung einer Kultur der Vielfalt in Rastatt hat der Gemeinderat erstmals am 16. März 2016 einen Kommunalen Aktionsplan beschlossen.
Ob in Sachen Barrierefreiheit und Mobilität, Kultur, Freizeit und Sport, Partizipation, Bildung, Erziehung und Betreuung oder Wohnen und Gesundheitsförderung: Der aktuelle Aktionsplan zeigt auf, was die Stadt vorhat in den nächsten Jahren. Auch in den nächsten Jahren soll wieder eine Fülle von Maßnahmen realisiert werden für ein barrierefreies Rastatt und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in der Stadt.
Die 2. Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion für die Jahre 2024 – 2028 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. November 2023 einstimmig beschlossen.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion ist ein Menschenrecht. Seit 2009 gibt es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie besagt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Inklusion bedeutet Zugehörigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe am öffentlichen Leben. Inklusion ist ein fortlaufender Prozess, der nicht von selbst geschieht und von allen gelebt und gestaltet werden muss.
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