Die Stadt Rastatt und der Rastatter Gemeinderat bekennen sich klar dazu, Menschen mit Behinderungen konsequent eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen. Festgehalten ist dieses Engagement im „Kommunalen Aktionsplan Inklusion“ (PDF) (1,6 MB), den es in Rastatt seit 2016 gibt und der gemeinsam mit Betroffenen entstanden ist.
Aktueller Aktionsplan Inklusion
Einstimmig hat der Gemeinderat am 1. Juli 2019 die Fortschreibung des Kommunalen Aktionsplanes Inklusion beschlossen. Bis 2023 soll wieder eine Fülle von Maßnahmen realisiert werden für ein barrierefreies Rastatt und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in der Stadt. Ob in Sachen Mobilität, Kultur, Freizeit und Sport, Partizipation, frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung oder Wohnen: Der aktuelle Aktionsplan zeigt auf, was die Stadt vorhat in den nächsten Jahren.
So wird beispielsweise das inklusive Wohnprojekt im Zay „Daheim wohnen in Rastatt“ weiter konkretisiert. Es ermöglicht älteren Menschen und Menschen mit Behinderung, lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Auch die barrierefreie Gestaltung im öffentlichen Raum geht voran, etwa mit barrierefreien Bushaltestellen oder Grünflächen. Und für die Kleinsten in der Stadt wird ein Netzwerk inklusive Kita auf den Weg gebracht.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion ist ein Menschenrecht. Seit 2009 gibt es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie besagt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Inklusion bedeutet Zugehörigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe am öffentlichen Leben. Inklusion ist ein fortlaufender Prozess, der nicht von selbst geschieht und von allen gelebt und gestaltet werden muss.
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Servicestelle Inklusion
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Fortschreibung Kommunaler Aktionsplan Inklusion (PDF) (1,6 MB)
Weiterführende Links
Selbsthilfeorganisationen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden