Bei der Vergabe von Baugrundstücken an private Investoren legt die Stadt Wert darauf, dass auch bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit kleineren Einkommen entsteht. Dieser Wohnraum soll darüber hinaus barrierefrei sein – angepasst auf die Bedarfe etwa von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Einschränkungen. Mit dem „Rastatter Modell“ , das 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde, hat die Stadt Rastatt bereits einen wichtigen Schritt unternommen, um bei Neubauten sozialen Wohnraum zu schaffen.
Das Prinzip: Der private Anbieter des Wohnraums räumt der Stadt ein Vorschlagsrecht für die Belegung der barrierefreien Neubauwohnung ein und stellt zudem sicher, dass die Miete für den Mietenden nicht über den von Sozialleistungsträgern anerkannten Kosten der Unterkunft liegt. Im Gegenzug bezuschusst die Stadt die Miete. Die Absprache gilt für einen definierten Förderzeitraum.
Fachbereich Jugend, Familie und Senioren
Fachbereichsleiterin