Sie möchten eine Urkunde beim Standesamt Rastatt bestellen? Kein Problem! Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit vom Ereignisort abhängig ist: Wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall?
Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen. In allen anderen Fällen informieren Sie sich bitte vorher, ob wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die angeforderte Urkunde aushändigen beziehungsweise zusenden können.
Wichtige Fragen und Antworten zur Urkundenbestellung
Welche Urkunden können bestellt werden?
- Geburtsurkunde, mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde und beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
- Eheurkunde, mehrsprachige (internationale) Eheurkunde und beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde und beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde, mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde und beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Wann und wie können Urkunden bestellt werden?
Die gewünschten Personenstandsurkunde(n) können Sie entweder während der Sprechzeiten persönlich bestellen, bezahlen und abholen oder per E-Mail beziehungsweise per Schreiben bestellen.
Ihre schriftliche Urkundenbestellung können Sie per E-Mail unter urkundenstelle@rastatt.de oder per Post an uns richten oder Sie nutzen das Online-Formular.
Bitte fügen Sie der Urkundenbestellung eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Antragstellers bei. Folgende Daten sollten in der schriftlichen Urkundenbestellung enthalten sein:
- Vor- und Familienname, gegebenenfalls Geburtsname
- Ereignisdatum (Geburtsdatum, Heiratsdatum, Sterbedatum)
- Adresse
- Zweck der Urkunde
Welche Dokumente müssen Sie bei persönlicher Vorsprache mitbringen?
Welche Gebühren fallen für Urkunden an und wie können diese bezahlt werden?
Für die Ausstellung von Urkunden fallen folgende Gebühren an:
- Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig): 20 Euro
- Beglaubigte Abschriften aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister: 20 Euro
- Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch: 15 Euro
Falls Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
Die Überlassung der Personenstandsurkunde(n) erfolgt ausschließlich auf Vorkasse. Zur Überweisung auf eines der folgenden Konten benötigen Sie zuvor vom Standesamt ein personifiziertes Buchungszeichen.
Sparkasse Rastatt-Gernsbach
Konto 18
IBAN: DE21 6655 0070 0000 0000 18
BIC: SOLADES1RAS
Volksbank pur eG
IBAN: DE31 6619 0000 0085 0013 29
BIC/SWIFT: GENODE61KA1
Postbank Karlsruhe
Konto 9260759
IBAN: DE61 6601 0075 0009 2607 59
BIC: PBNKDEFF
Bitte überweisen Sie die Gebühr nach Mitteilung des personifizierten Buchungszeichens, damit Ihre Überweisung zugeordnet werden kann.
Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Urkunden gerne zu.