Bundestagswahl 2025: Stimmzettel liegen im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen vor
Die Bundestagswahl 2025 rückt näher. Am Sonntag, 23. Februar, sind rund 32.000 wahlberechtigte Rastatterinnen und Rastatter aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Von 8 bis 18 Uhr sind am Wahlsonntag insgesamt 32 Wahllokale geöffnet. Wer per Briefwahl wählen möchte und dies bereits beantragt hat, kann ab sofort mit der Zustellung der Briefwahlunterlagen rechnen.
Die Stimmzettel liegen der Stadtverwaltung inzwischen vor. Aufgrund des knappen Zeitfensters bis zum Wahlsonntag empfiehlt die Stadtverwaltung weiterhin, die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro in der Herrenstraße oder in den jeweiligen Ortsverwaltungen zu beantragen und abzuholen und sie danach im Briefkasten des Historischen Rathauses am Marktplatz bis Sonntag 23. Februar, 18 Uhr, oder in den Ortsverwaltungen bis Freitag, 21. Februar, 12 Uhr, wieder einzuwerfen. Möglich ist auch, die Briefwahl vor Ort durchzuführen. Die Ortsverwaltungen haben aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl vom 10. bis 21. Februar ihre Öffnungszeiten erweitert.
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Ortsverwaltungen vor der Bundestagswahl
Das Bürgerbüro in der Herrenstraße ist Montag und Dienstag von 7.30 bis 16 Uhr geöffnet, Mittwoch von 7.30 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr. Donnerstags ist der Servicebereich geschlossen.
Die Ortsverwaltungen Niederbühl, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf haben aufgrund der anstehenden Bundestagswahl Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet und mittwochs zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.
Die Ortsverwaltung Rauental hat vom 10. bis 21. Februar von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr geöffnet und donnerstags von 14 bis 17 Uhr
Wer per Briefwahl wählen will, kann die Unterlagen online noch bis Montag, 17. Februar, 12 Uhr beantragen über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de.
Briefwahl kann zudem bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, schriftlich beantragt werden – per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte oder Vordruck, außerdem elektronisch per E-Mail. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum, die Wohnanschrift und sofern gewünscht eine abweichende Versandanschrift.