Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Kombibad Rastatt“ in Rastatt -Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB-
- Bekanntmachung (PDF) (335 KB)
- Abwägungsvorlage (PDF) (2,3 MB)
- Planzeichnung (PDF) (1,8 MB)
- Textteil (PDF) (3,1 MB)
- Umweltbericht (PDF) (3,8 MB)
- Artenschutz (PDF) (3,3 MB)
- Artenschutz - Faunistische Bestandserfassungen (PDF) (8,3 MB)
- Artenschutz - Biotoptypenkartierung und Artenschutzbeitrag Fledermäuse (PDF) (22,2 MB)
- Artenschutz - Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Vermeidungsmaßnahmen (PDF) (31 MB)
- Artenschutz - Teilstrecke Flößerbach (PDF) (11,9 MB)
- Fachbeitrag Schall (PDF) (2,2 MB)
- Fachbeitrag Verkehr (PDF) (8,3 MB)