Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Neue Feuerwache“ in Rastatt - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (247 KB)
- zeichnerischer Teil (PDF) (1,2 MB)
- textlicher Teil (PDF) (1 MB)
- Begründung (PDF) (1,2 MB)
- Artenschutzgutachten (PDF) (1,2 MB)
- Umweltbericht (PDF) (8,8 MB)
- Faunistische Bestandserfassung (PDF) (44 MB)
- Ausgleichskonzept (PDF) (16 MB)
- Baumkontrolle (PDF) (4,5 MB)
- Stellungnahme Abwägung (PDF) (5 MB)

