Rastatt ist grün. Allein in der Kernstadt sorgen über 17.000 städtische Bäume für frische Luft und verbessern das Stadtklima. Gleichzeitig dienen Bäume Tieren und anderen Pflanzen als Lebensraum. Die Bäume im Innenbereich des Stadtgebiets stehen deshalb seit 2022 unter besonderem Schutz – sowohl Bäume auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen. Geregelt wird das durch die Baumschutzsatzung (PDF) (75 KB).
Fragen und Antworten zur Baumschutzsatzung
Wo gilt die Baumschutzsatzung?
Die Baumschutzsatzung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen in der Kernstadt Rastatt sowie in den Ortsteilen.
Welche Bäume werden besonders geschützt?
Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab einem Meter. Mehrstämmige Bäume sind ebenfalls geschützt, wenn wenigstens einer der Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern hat. Gemessen wird der Stammumfang jeweils einen Meter über dem Erdboden. Geschützt ist auch der Wurzelbereich der Bäume.
Was ist verboten?
Insbesondere ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder sie wesentlich zu verändern. Dazu gehören etwa Rückschnitte oder Kappungen von Baumkronen, Befestigungen des Wurzelbereiches oder auch das Ausbringen von Auftausalzen.
Was kann genehmigt werden?
Genehmigungen zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume werden unter anderem erteilt, wenn eine zulässige Bebauung sonst nicht oder nur unter erheblichen Beschränkungen möglich wäre, wenn von einem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen, der Baum wesentlich erkrankt ist.
Muss eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden?
Ja. Für jeden Baum der von der Stadtverwaltung zuvor zur Fällung freigegeben wurde, muss eine Ersatzpflanzung (in der Regel handelt es sich um einen Laubbaum) durchgeführt werden oder ein Ausgleich gezahlt werden. Die Summe richtet sich nach dem Stammumfang des ursprünglichen Baumes.
Wie erhalten Grundstückseigentümer eine Genehmigung zur Fällung oder zum Rückschnitt von Bäumen?
Sowohl private Grundstücksbesitzer als auch Bauunternehmen müssen zuvor einen Antrag auf Befreiung beim städtischen Kundenbereich Ökologie und Grün stellen. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden oder per Email angefordert werden unter: oekologie-und-gruen@rastatt.de.
Hinweis der Verwaltung: Bei Stoßzeiten kann die Bearbeitung des Antrags sechs bis acht Wochen dauern.
Wie sieht es mit Baumpflegemaßnahmen aus?
Fachgerechte Baumpflegemaßnahmen geringen Umfanges sind weiterhin zulässig, müssen jedoch dokumentiert und dem Kundenbereich Ökologie und Grün vorgelegt werden.