Die Stadt Rastatt stellt bereits seit 1997 Künstlerinnen und Künstlern aus der Graffitiszene Flächen zur Verfügung, sogenannte Legal Walls, auf denen sie legal sprayen dürfen.
Legal gesprayt werden darf:
- in der Unterführung zwischen Buchenstraße/Wilhelm-Busch-Straße
- in der Unterführung zwischen Ostmarkstraße/Sandweierer Straße
- in der Unterführung in der Stadionstraße
- Holzwand beim Skatepark am Philosophenweg
Wer an diesen Flächen sprayen will, muss sich an folgende Regeln halten:
- Nur die freigegebenen Flächen dürfen für Graffiti genutzt werden – außerhalb ist das Sprayen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
- Verboten sind beleidigende Inhalte, Hass, Verhöhnung, obszöne Darstellungen und politische Äußerungen.
- Andere Graffitis dürfen nicht verunstaltet oder übermalt werden.
- Müll, leere Dosen und Material sind mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
- Gegenseitige Rücksicht ist ein Muss, da auch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer die Unterführungen passieren.
Wem Verstöße, Schäden oder Verunreinigungen auffallen, kann diese der Stadt Rastatt im Mängelmelder melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-und Jugendförderung begutachten zudem in regelmäßigen Abständen den Zustand der Legal Walls und der Unterführungen.
Kundenbereich Jugendförderung und Soziale Arbeit
Kaiserstraße 48
76437 Rastatt
Telefon 07222 972-9100
Fax 07222 972-9099