Die Stadt Rastatt hat in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Rastatt sowie dem Landkreis Rastatt die wichtigsten Informationen rund um die Schulanmeldung geflüchteter Kinder in Rastatt zusammengestellt.
Allgemeines
Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Rastatt (Tel.: 07222 9169-190, E-Mail: koordinierungsstelle-vkl@ssa-ra.kv.bwl.de).
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Schule und bringen Sie zur Anmeldung in das Schulsekretariat mit (sofern vorhanden):
- ausgefüllter Ersterfassungsbogen (PDF) (819 KB) (siehe auch rechte Spalte "Downloads")
- Meldebescheinigung des Kundenbereichs Bürgerbüro der Stadt Rastatt
- Ausweisdokument
- Abstammungsurkunde
- Impfbuch wegen des Masernimpfschutzes
- schulische Zeugnisse
Mit der Aufnahme ist noch keine endgültige Zuordnung des Kindes zu einem Bildungsgang oder einer Schulform verbunden.
Kinder von 6 bis 10 Jahren: Grundschule
Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren können in der Grundschule angemeldet werden, die zu ihrer Wohnadresse gehört. Welche Grundschule zuständig ist, beantwortet der städtische Kundenbereich Schulen per E-Mail unter schulen@rastatt.de. Bitte geben Sie bei der Anfrage die Anschrift sowie das Geburtsdatum Ihres Kindes an.
Eventuell wird das Staatliche Schulamt Rastatt Ihr Kind einer sogenannten Vorbereitungsklasse an einer anderen Schule zuteilen. Dort findet zunächst eine intensive Sprachförderung statt.
Kinder von 10 bis 16 Jahren: Sekundarschule
Kinder und Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können an einer Sekundarschule angemeldet werden. In Rastatt gibt es dafür verschiedene Schulformen: Gemeinschaftsschulen, Realschulen sowie Gymnasien.
Wo muss mein Kind angemeldet werden?
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren: Berufliche Schulen
Die Anmeldung Jugendlicher im Alter von 16 bis 18 Jahren erfolgt für den gesamten Landkreis Rastatt zentral über den geschäftsführenden Schulleiter der beruflichen Schulen:
Handelslehranstalt Rastatt, Tel.: 07222 92977-0, verwaltung@hla-rastatt.de, www.hla-rastatt.de
Als geschäftsführender Schulleiter übernimmt deren Schulleiter Bernhard Marzluf die Verteilung der Schüler an die beruflichen Schulen im Landkreis in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe.
Kontaktdaten: Bernhard Marzluf, Tel.: 07222 92977-0, marzluf@hla-rastatt.de
Kinder mit speziellem Förderbedarf: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder sozial-emotionalen Einschränkungen kann ein sogenanntes sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum die geeignete Schulform bieten. Eltern mit einem entsprechenden Bedarf wenden sich bitte an das Staatliche Schulamt Rastatt: Tel.: 07222 9169-103, E-Mail: martina.billinger-kraus@ssa-ra.kv.bwl.de
Kundenbereich Schulen
Kundenbereichsleiterin
Downloads
- Erfassungsbogen (deutsch) (PDF) (819 KB)
- Erfassungsbogen (ukrainisch) (PDF) (781 KB)
- Erfassungsbogen (russisch) (PDF) (109 KB)
Weiterführende Links
FAQ zum Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine