Veranstaltungen Selbsteintrag

Nutzungsbedingungen Selbsteintrag

Wer darf Veranstaltungen eintragen?

  • Stadt Rastatt
  • Vereine
  • Kooperationspartner
  • (Gemeinnützige) Organisationen
  • Städtische Veranstaltungshäuser BadenHalle und Reithalle

Welche Veranstaltungen dürfen eingetragen werden?

  • Vorrangig nicht kommerzielle Veranstaltungen, die in Rastatt oder den Ortsteilen stattfinden
  • Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Freizeit, Bildung und Gemeinderatssitzungen
  • Veranstaltungen, die ein größeres Publikum ansprechen.

Welche Veranstaltungen sind ausgeschlossen?

  • Veranstaltungen, die sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder undemokratische Themen zum Inhalt haben
  • Private Veranstaltungen, interne Sitzungen, interne Ausflüge und Exkursionen usw.
  • Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen etc.)

Was gibt es bei Fotos zu beachten?

  • Die Fotos dürfen nicht größer als 1 MB sein.
  • Der Veranstalter haftet für die Fotos: Fotorechte müssen vorab vom Eintragenden geklärt sein.
  • Name des Fotografen muss angeben werden.

Hinweis

Bevor der erste Eintrag über den Selbsteintrag erfolgt, müssen folgende Informationen zum Veranstalter und Veranstaltungsort an pressestelle@rastatt.de gesendet werden:

Veranstalter

  • Name des Veranstalters
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • eventuell Website

Veranstaltungsort

  • Name des Ortes
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • eventuell Website
  • barrierefreier Zugang ja/nein

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Von
Bis
Uhrzeit
Veranstaltungsort (Aufführung)
jedes
im
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