Grundsteuer: Neue Bescheide wurden an Grundstückseigentümer versendet
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Für viele Grundstückseigentümer ändert sich damit der jährlich zu zahlende Grundsteuerbetrag. Die Stadt Rastatt hat in dieser Woche mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide begonnen, spätestens in der kommenden Woche sollen diese die Grundstückseigentümer in Rastatt und in den Ortsteilen erreichen.
Aufgrund der Vielzahl der versendeten Grundsteuerbescheide rechnet die Stadt mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen. Der Kundenbereich Steuern hat daher eine Servicenummer eingerichtet unter 07222 972-3232. Bei telefonischen Anfragen wird um Verständnis gebeten, dass die Erreichbarkeit der Steuerabteilung aufgrund des erhöhten Anrufaufkommen eingeschränkt sein wird. Wichtige Fragen und Antworten gibt es daher auch unter www.rastatt.de/grundsteuer.
Wer grundsätzlich Bedenken gegen die Berechnung der neuen Grundsteuer hat, muss bereits gegen den Grundlagenbescheid beim Einspruch eingelegen. Ein Einspruch gegen einen Folgebescheid, wie etwa der Grundsteuerbescheid der Stadt Rastatt, zählt nicht. Die Gemeinde müsste diesen im Zweifel kostenpflichtig abweisen.
Weitere Informationen zur landesweiten Grundsteuerreform unter www.grundsteuer-bw.de.