Neue Bodenrichtwerte und Wertnachweise für die Grundsteuer: Fragen und Antworten

Was hat der Gutachterausschuss Rastatt 2024 geändert?

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Rastatt hat die Bodenrichtwertzonen in der Region überarbeitet. Besonders wurden die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich in den Randgebieten von Orten angepasst. Diese Änderungen betreffen vor allem die Grundsteuer.

Wo kann ich die neuen Bodenrichtwertkarten sehen?

Die neuen Bodenrichtwertkarten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 erstellt wurden, sind seit Anfang Dezember 2024 auf der Website „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ unter www.gutachterausschuesse-bw.de verfügbar.

Muss ich etwas tun, wenn mein Grundstück von den Änderungen betroffen ist?

Nein, Betroffene müssen nichts tun. Das Finanzamt wird die Änderungen voraussichtlich Anfang 2025 automatisch in den Steuerbescheiden berücksichtigen.

Wann wird der nächste Bodenrichtwert aktualisiert?

Die nächste Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2025 und wird ebenfalls auf der Website „BORIS-BW“ (www.gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht (bis Ende Juni 2025).

Was kann ich tun, wenn ich den Wert meines Grundstücks für die Grundsteuer nachweisen muss?

Wer den Wert seines Grundstücks nachweisen muss, kann beim Gutachterausschuss verschiedene Dienste nutzen, wie Bescheinigungen, Vorabprüfungen oder Gutachten nach dem Landesgrundsteuergesetz.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden bin?

Betroffene können sich zur Klärung an den Gutachterausschuss wenden oder ein qualifiziertes Gutachten beauftragen. Sollte hierbei ein geringerer Wert ermittelt werden, kann beim Finanzamt die Berücksichtigung des geringeren Wertes beantragt werden. Weitere Informationen hierzu, unter: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Einreichen+eines+Gutachtens

Wo finde ich mehr Informationen über die Leistungen des Gutachterausschusses?

Mehr Informationen können auf der Website des Gutachterausschusses unter www.rastatt.de/rathaus-und-politik/stadtverwaltung/gemeinsamer-gutachterausschuss abgerufen werden.

Kontakt:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt
Geschäftsstelle
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Telefon 07222 972-4077
E-Mail: gutachterausschuss@rastatt.de
Internet: https://www.rastatt.de/rathaus-und-politik/stadtverwaltung/gemeinsamer-gutachterausschuss

(Erstellt am 17. Dezember 2024)