Neue Bodenrichtwerte und Wertnachweise für die Grundsteuer: Wichtige Informationen für Steuerpflichtige
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Rastatt hat die Bodenrichtwertzonen in seiner Region aktualisiert. Vorrangig wurden die Abgrenzungen des Innen- zum Außenbereich in den Ortsrandlagen überarbeitet. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Berechnung der Grundsteuer und gelten für alle betroffenen Grundstücke.
Die aktualisierten Bodenrichtwertkarten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 erstellt wurden, sind seit Anfang Dezember 2024 auf dem Online-Portal „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar. Wer von den Änderungen betroffen ist, muss nichts weiter tun. Das Finanzamt wird voraussichtlich Anfang 2025 die Änderungen automatisch in den Steuerbescheiden berücksichtigen. Die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2025 und wird ebenfalls auf dem Portal „BORIS-BW“ (www.gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht.
Wenn Steuerzahler den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks für die Grundsteuer nachweisen müssen, bietet der Gutachterausschuss verschiedene Dienste an. Dazu gehören Bescheinigungen, Vorabprüfungen sowie einfache oder vollständige Gutachten nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg.
Weitere Informationen und Details zu den angebotenen Leistungen finden Interessierte auf der Website des Gutachterausschusses.
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Informationsflyer Bodenrichtwerte (PDF) (175 KB)
Kontakt:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt
Geschäftsstelle
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Telefon 07222 972-4077
E-Mail: gutachterausschuss@rastatt.de
Internet: https://www.rastatt.de/rathaus-und-politik/stadtverwaltung/gemeinsamer-gutachterausschuss