Hundesteuer 2025: Das sollten Hundehalter in Rastatt wissen

Die Hundesteuer ist wieder fällig. Denn wer in Rastatt einen Hund hält, muss jährlich 96 Euro zahlen. Für sogenannte Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde liegt die Steuer bei 576 Euro pro Jahr.

Halten Hundehalter mehrere Hunde, müssen für jeden weiteren Hund 192 Euro bezahlt werden. Handelt es sich um einen Kampfhund, sind für jeden weiteren Kampfhund oder gefährlichen Hund 1.152 Euro zu bezahlen. Hunde, die in einem Haushalt leben, werden als gemeinschaftlich gehalten betrachtet. Wer seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Stadt Rastatt ruft daher alle Hundehalter dazu auf, ihre Tiere rechtzeitig anzumelden.

Wann wird die Steuer fällig?

Die Steuerpflicht beginnt am 1. Januar 2025 für alle Hunde, die älter als drei Monate sind. Wird ein Hund später drei Monate alt oder kommt nach dem 1. Januar hinzu, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des darauffolgenden Monats.

Was müssen Hundehalter tun?

Hundehalter müssen ihre Tiere innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nach Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim: Fachbereich Finanzwirtschaft, Kundenbereich Steuern, Herrenstraße 15, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.04
Telefon: 07222 972-3232.

Wer die Hundehaltung beendet, muss dies ebenfalls innerhalb eines Monats melden und die Steuermarke zurückgeben. Wird der Hund verkauft, sind Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben.

Keine erneute Anmeldung für 2024 gemeldete Hunde

Hunde, die bereits 2024 angemeldet waren, müssen nicht erneut gemeldet werden. Die damals ausgegebene Steuermarke bleibt weiterhin gültig und muss sichtbar am Halsband des Hundes befestigt sein.

Auch in den Stadtteilen gültig

Die Hundesteuer gilt in allen Stadtteilen von Rastatt. An- und Abmeldungen können auch bei den jeweiligen Ortsverwaltungen vorgenommen werden.

(Erstellt am 16. Januar 2025)