Am 24. September und eventuell bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang am 15. Oktober 2023 sind alle wahlberechtigten Rastatter Einwohnerinnen und Einwohner aufgerufen, eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister für die Amtszeit von acht Jahren zu wählen. Zur Wahl antreten werden: Brigitta Lenhard, Thomas Hentschel, Monika Müller, Dr. Volker Kek und Dr. Michael Gaska.
Der aktuelle Amtsinhaber Hans Jürgen Pütsch tritt nach 16 Jahren nicht mehr an. Seine Amtszeit endet am 16. Dezember 2023.
Wichtige Fragen und Antworten zu OB-Wahl
Wer tritt zur OB-Wahl an?
Nach einer Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch den Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am 29. August können zur Wahl antreten: Brigitta Lenhard, Thomas Hentschel, Monika Müller, Dr. Volker Kek und Dr. Michael Gaska. Michael Gill wurde aufgrund unvollständiger Bewerbungsunterlagen nicht zur Wahl zugelassen.
Wer durfte sich zur Wahl aufstellen?
Wählbar sind Deutsche und Staatsangehörige der Europäischen Union, die vor der Zulassung der Bewerbungen in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und gewährleisten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
In Rastatt müssen OB-Kandidatinnen und OB-Kandidaten zudem 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten einreichen.
Bewerbungen mussten bis zum 28. August 2023, 18 Uhr, schriftlich im Historischen Rathaus in Rastatt abgegeben werden.
Wie kommt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel zustande?
Die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel wurde nach zeitlichem Eingang der Bewerbungen bestimmt. Da Brigitta Lenhard und Thomas Hentschel ihre Bewerbungen eingereicht haben, wurde per Los die Erst- beziehungsweise Zweitplatzierung der beiden bestimmen. Das Los entschied: Brigitta Lenhard steht auf dem Stimmzettel an erster Stelle, Thomas Hentschel folgt auf Platz zwei.
Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl ist die Reihenfolge nach Stimmenanzahl absteigend geregelt.
Wie kann ich mich über die Kandidatinnen und Kandidaten informieren?
Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich öffentlich und persönlich vor. Insgesamt gibt es sechs Vorstellungsrunden.
Wer darf wählen?
Für die OB-Wahl wahlberechtigt ist nach dem Kommunalwahlgesetz, wer am Wahltag:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Rastatt und den Ortsteilen wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- und eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rastatt haben, erhalten ebenfalls das Wahl- und Stimmrecht.
Wie wird gewählt?
Gewählt werden kann im Vorfeld per Briefwahl oder am Wahlsonntag im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr. Die Adresse des jeweils zuständigen Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Zum Wahllokal mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder der Reisepass. Im Anschluss erhalten die Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung erhalten haben, können sich beim Bürgerbüro unter den Telefonnummern 07222 972-7114 und 07222 972-7118 oder per E-Mail unter buergerbuero@rastatt.de melden.
Die Wahlbenachrichtigung sowie der Ausweis oder Reisepass sind am Wahltag ins Wahlbüro mitzubringen. Dort erhalten die Wahlberechtigten dann den Stimmzettel.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Wer per Briefwahl sein Kreuz setzen möchte, kann – sobald er die Wahlberechtigung postalisch erhalten hat – die erforderlichen Unterlagen beantragen. Ab dem 20. September um 12 Uhr sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen abzuholen, da eine rechtzeitige Zustellung durch den Postversand nicht mehr gewährleistet werden kann.
Wer seine Briefwahlunterlagen für die Wahl am 24. September beantragt hat, bekommt diese für die eventuell stattfindende Stichwahl am 15. Oktober ebenfalls zugesandt – jedoch nur, sofern dies explizit beantragt wurde.
Wann erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Wie viele Stimmen hat jede Wählerin und jeder Wähler?
Gibt es Unterstützung für sehbehinderte Wählerinnen und Wähler?
Ja. Damit blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger bei der OB-Wahl auch ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, werden an alle Bezieher von Landesblindenhilfe in Rastatt kostenlos Stimmzettelschablonen zugesandt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal eine Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt.
Wann ist ein zweiter Wahlgang erforderlich?
Die OB-Wahl ist eine Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 15. Oktober 2023, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Termine
Weitere Infos
Pressemitteilungen
- Monika Müller wird neue OB in Rastatt
- Wichtige Infos zur Stichwahl am 15. Oktober in Rastatt
- Amtliches Endergebnis OB-Wahl 24. September
- So läuft der Wahlsonntag in Rastatt ab
- Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen
- Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor
- GWA-Sitzung: Fünf Bewerber treten zur Wahl an
- Bewerbungen werden am 29. August geprüft und zugelassen/Briefwahl für beide Wahltermine beantragen/Versand frühestens Anfang September
- Stadt versendet Wahlbenachrichtigung