Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Hardbergstraße West“ in Rastatt- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4a Abs. 3 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (274 KB)
- Abwägung (PDF) (174 KB)
- Bebauungsplan (PDF) (861 KB)
- Textteil (PDF) (5,7 MB)
- Umweltbericht (PDF) (2,2 MB)
- Artenschutz (PDF) (1,4 MB)
- Schallgutachten (PDF) (3,2 MB)
Bebauungsplan „Hardbergstraße Ost“ in Rastatt- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4a Abs. 3 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (455 KB)
- Abwägung (PDF) (125 KB)
- Bebauungsplan (PDF) (840 KB)
- Textteil (PDF) (4,8 MB)
- Umweltbericht (PDF) (2 MB)
- Artenschutz (PDF) (1,3 MB)
- Schallgutachten (PDF) (2,5 MB)