Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung:
- Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse,
- zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse an allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklasse besuchen,
- Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen,
- zusätzliche Sprachförderung (Förderkurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse besuchen.
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen, Hochschulabschlüsse und Berufsqualifikationen können Sie in Baden-Württemberg bewerten lassen. Die zuständigen Stellen prüfen, ob Ihre Zeugnisse oder Ihre Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Bei Vergleichbarkeit wird Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt.
Vertiefende Informationen
- Informationen des Kultusministeriums zur Flüchtlingsintegration, zur Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler und zur Sprachförderung
- Rahmeninformation für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
- Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
- Informationen zur beruflichen Anerkennung finden Sie im Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. oder im Portal "Anerkennung in Deutschland" des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Freigabevermerk
19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg