Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
- § 6 Wählerverzeichnis
- § 5 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 6 Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 7 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Freigabevermerk
12.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
