Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigungen sind versandt/ Stadtverwaltung rät zur Stimmabgabe im Wahllokal

Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der 21. Deutsche Bundestag vorzeitig neu gewählt. In Rastatt sind rund 32.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit landesweit durch den kommunalen Dienstleister Komm.one versandt und sollen ab dieser Woche in den Rastatter Haushalten eintreffen. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Wahlberechtigten, ihre Stimme möglichst direkt am Wahlsonntag in einem der 32 Wahllokale abzugeben, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind.

Wer trotzdem per Briefwahl sein Kreuz setzen möchte, kann über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die erforderlichen Unterlagen anfordern. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch online über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de oder schriftlich per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte oder Vordruck beantragt werden, außerdem elektronisch per E-Mail. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift.

Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments aber auch persönlich im Bürgerbüro, Herrenstraße 15 in Rastatt, oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen beantragen und sofort mitnehmen. Für Dritte, etwa Familienangehörige, können Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt und mitgenommen werden, wenn zusätzlich eine entsprechende Vollmacht der anderen Person vorgelegt wird. Um eine Vollmacht zu erteilen, ist es am Einfachsten, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.

Zudem ist es möglich, direkt im Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen zu wählen und den ausgefüllten Wahlbrief in den dafür jeweils zur Verfügung stehenden Wahlurnen einzuwerfen.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen im Februar

Die Stimmzettel für die Bundestagwahl stehen den Städten und Gemeinden voraussichtlich ab dem 10. Februar zur Verfügung. Somit können beantragte Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt ausgehändigt oder versandt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Aufgrund des knappen Zeitraums bis zur vorgezogenen Bundestagswahl und um Verzögerungen bei der Rücksendung der ausgefüllten Wahlbriefe per Post vorzubeugen, rät die Stadtverwaltung den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen auszufüllen und diesen im Bürgerbüro oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können auch bis Sonntag, 23. Februar,18 Uhr, in den Briefkasten am Historischen Rathaus, Marktplatz 1, oder bis Freitag, 21. Februar, 12 Uhr, in die Briefkästen in den Ortsverwaltungen eingeworfen werden.

Stadt rät zur Stimmabgabe im Wahllokal

Generell empfiehlt die Stadt Rastatt den Wählerinnen und Wählern aufgrund der kurzen Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl, direkt am Wahlsonntag in den Wahllokalen zu wählen. Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Foto mit Schriftzug Bundestagswahl 2025
(Erstellt am 14. Januar 2025)