Dienstsiegel der Stadt Rastatt fehlt teilweise auf Wahlscheinen – Gültigkeit ist gegeben

Bei rund 2.800 von bisher rund 5.700 Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, wurde seitens des beauftragten Dienstleisters versehentlich kein städtisches Dienstsiegel aufgedruckt. Die Wahlscheine seien trotzdem gültig, sie können für die Briefwahl verwendet werden, informiert die Stadtverwaltung Rastatt.

Für die Kommunalwahlen werden nach dem Kommunalwahlgesetz allen Wahlberechtigten die Stimmzettel nach Hause geschickt. Der Versand der Stimmzettel erfolgt aufgrund des nötigen Vorlaufs selbst dann, wenn eigentlich Briefwahl beantragt wurde. Davon ausgenommen sind nur sehr frühe Briefwahlanträge, die bis zum 8. Mai bei der Stadt eingegangen sind.

(Erstellt am 29. Mai 2024)