Balkonkraftwerke und Kleinst-Photovoltaikanlage: Ab 1. Juni städtische Förderung sichern

Die Stadt Rastatt fördert ab dem 1. Juni bis Ende des Jahres 2024 private Balkonkraftwerke und Kleinst-Photovoltaikanlagen. Das hat der Rastatter Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. April 2024 beschlossen.

Die Förderung soll Rastatterinnen und Rastatter motivieren, in erneuerbare Energien zu investieren. Das neue Programm kommt damit aber nicht nur der Umwelt zugute, sondern es entlastet die Einwohnerinnen und Einwohner auch finanziell bei der Anschaffung der Geräte. Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. Juni digital über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de/kommunales-foerderprogramm-fuer-balkonkraftwerke.

Das Förderprogramm richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 1200 Wp auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse in Rastatt installieren möchten. Gezielt sollen damit Mieterinnen und Mieter angesprochen werden. Der Zuschuss wird gestaffelt nach der Anlagengröße bis zu einem Betrag von 200 Euro gewährt. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Stadt stellt für dieses Programm insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

„Mit dieser Förderung möchten wir die Einstiegshürden für den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen senken und den Mietern in Rastatt eine finanziell attraktive Möglichkeit bieten, ihren eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten“, erläutert Rastatts Klimaschutzmanager Martin Schursch. Die Förderung und Installation der Anlagen sei zudem ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität der Stadt. Schursch rechnet damit, dass bei Ausschöpfung des Fördertopfs, eine Gesamtleistung zwischen 150 kWp und 300 kWp erreicht werden könnte, wodurch rund 50 bis 120 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden könnten.

(Erstellt am 29. Mai 2024)