Die Aufgabe des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es, Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen. Die Gutachterausschüsse sind eigenständige Behörden und hoheitlich tätig. In Baden-Württemberg unterstehen die Gutachterausschüsse den Gemeinden.
Seit 2019 sind die Gutachterausschüsse von Rastatt und acht Umlandgemeinden zusammengeführt, sodass eine breite Datenbasis für die Wertermittlung zur Verfügung steht. Räumlich zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss für Rastatt, Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern.
Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Sammlung der Kaufverträge aller Grundstücksverkäufe
Dem Gutachterausschuss werden gemäß § 195 BauGB von allen Grundstücksverkäufen, welche in dessen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen werden, Abschriften der Kaufverträge von den beurkundenden Stellen (Notaren) zugesandt. Diese Daten werden in der Kaufpreissammlung erfasst und anonymisiert ausgewertet.
Ermitteln und Veröffentlichen von Bodenrichtwerten
Die Angaben aus der Kaufpreissammmlung bilden die Basis für die Ermittlung der alle zwei Jahre festzustellenden Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Bodenrichtwerte aufrufen.
Erstellen von Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert ist der aktuelle Wert von Immobilien auf dem Immobilienmarkt. Verkehrswertgutachten beantragen
Wer Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwertangaben oder ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie benötigt, kann sich an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rastatt in der Herrenstraße 15 wenden: gutachterausschuss@rastatt.de.
Die Bodenrichtwerte, sowohl die städtebaulichen als auch die steuerlichen für die Grundsteuer B, können direkt über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW abgerufen werden. Bei Fragen zur Grundsteuer B, zum Beispiel zur Feststellungserklärung, oder zu allgemeinen Fragen, ist das Finanzamt Rastatt oder der Kundenbereich 3.20 Steuern der richtige Ansprechpartner. Der Gutachterausschuss kann hierzu keine Angaben machen.