Informationen zur Wiederholungswahl in Rastatts Ortsteilen

Am Sonntag, 20. Oktober 2024 findet die (Teil-) Wiederholung der Kommunalwahlen in den Ortschaften statt. In Rastatt können rund 9.500 Wahlberechtigte ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat, den Ortschaftsrat sowie für den Kreistag des Landkreises Rastatt wählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für die Wahlen sind rund 150 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz.

Fragen rund um die Wahlen werden in dieser Woche noch an folgenden Informationsständen beantwortet:

  • Dienstag, 8. Oktober 2024, in Ottersdorf: 17.30-18.30 Uhr, Rathaushof
  • Mittwoch, 9. Oktober 2024, in Plittersdorf: 17.30-18.30 Uhr, vor dem Rathaus
  • Donnerstag, 10. Oktober 2024, in Wintersdorf: 17.30-18.30 Uhr, Rathausplatz
  • Freitag, 11. Oktober 2024, in Niederbühl/Förch: 17.30-18.30 Uhr, Dorfbrunnen bei der VR-Bank

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Bis Montag, 14. Oktober 2024, um 12 Uhr können Wahlberechtigte über die Website der Stadt Rastatt einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder per E-Mail beim Bürgerbüro oder einer der Ortsverwaltungen beantragt werden. Anzugeben ist dabei stets der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Bei schriftlicher Beantragung kann auch der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Briefwahlunterlagen können auch noch bis spätestens Freitag, 18. Oktober 2014, um 18 Uhr persönlich beim Bürgerbüro, Herrenstraße 15, beantragt werden.

Ansonsten zu folgenden Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr (samstags ist mit längeren Wartezeiten im Bürgerbüro zu rechnen). Auch in den Ortsverwaltungen können die Unterlagen zu deren üblichen Öffnungszeiten persönlich beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen im Bürgerbüro und in den Ortsverwaltungen können die Unterlagen sofort mitgenommen oder die Wahl auch gleich vor Ort durchgeführt werden.

Die Stadt Rastatt empfiehlt zudem allen Briefwählerinnen und -wählern, die ausgefüllten Unterlagen, also den gelben Umschlag, entweder in den Briefkasten am Historischen Rathaus, Marktplatz 1, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen dort abzugeben. So kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Mögliche Verzögerungen beim Postversand könnten damit ebenfalls vermieden werden, informiert die Stadtverwaltung.

 Wer die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann im Bürgerbüro der Stadt Rastatt oder den Ortsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten neue Briefwahlunterlagen erhalten.

Auszählung der Stimmzettel ist öffentlich

Die Auszählung der (Teil-) Wiederholung der Kommunalwahlen in den Ortschaften erfolgt in Rastatt ab Montag, 21. Oktober 2024, 8 Uhr und beginnt in folgender Reihenfolge: Zuerst die Kreistagswahl, anschließend die Gemeinderatswahl und abschließend die Ortschaftsratswahlen. Bei Bedarf wird die Auszählung am Montagabend, gegen 18.30 Uhr, unterbrochen und am Dienstag, 22. Oktober, ab 8 Uhr, fortgesetzt. Eine Übersicht über die Auszählungsräume ist am Wahltag an den einzelnen Wahllokalen sowie an den Auszählungstagen in den einzelnen Auszählungsgebäuden zu finden.

Die Wahlhandlung und die Auszählung sind öffentlich und können von Interessierten vor Ort verfolgt werden. Dabei gilt: Das Wahlgeschäft darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeindewahlausschuss tagt öffentlich am Montag, 21. Oktober 2024, ab 10 Uhr im Ratssaal des Historischen Rathauses. Bei Bedarf wird die Sitzung fortgesetzt am Dienstag, 22. Oktober, ab 9 Uhr.

Ergebnisse der Kommunalwahlen im Internet

Der aktuelle Stand der Auszählungen und die Ergebnisse zu den Kommunalwahlen sind online abrufbar unter www.rastatt.de.

Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten und Ortsverwaltungen am 21. und 22. Oktober geschlossen

Da städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungsräumen die Stimmzettel auszählen, sind der Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten und die Ortsverwaltungen am 21. und 22. Oktober geschlossen. Die üblichen Sprechzeiten entfallen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist ein Notdienst des Kundenbereichs Ordnungsangelegenheiten eingerichtet.

Weitere wichtige Fragen und Antworten unter www.rastatt.de/wichtige-fragen-und-antworten-wiederholungswahlen 

(Erstellt am 08. Oktober 2024)