Teilwiederholung der Kreistags- und Gemeinderatswahl sowie Wiederholung der Ortschaftsratswahlen - Wichtige Fragen und Antworten
Am Sonntag, 20. Oktober 2024, findet die Teilwiederholung der Kreistags- und der Gemeinderatswahl in den Ortsteilen sowie die Wiederholung der Ortschaftsratswahlen vom 09. Juni 2024 statt.
Das Regierungspräsidium erklärte im Wahlprüfungsbescheid vom 16. Juli 2024 die Kreistags- und Gemeinderatswahl in den Wahlbezirken in den Ortsteilen sowie die Ortschaftsratswahlen für ungültig. Da bei der Wahl am 09. Juni 2024 Briefwahlunterlagen in den Ortsteilen nicht versandt wurden, sind hier Wiederholungswahlen durchzuführen. Dies schließt die Wiederholung der Briefwahl in den jeweiligen Wahlbezirken mit ein.
In der Kernstadt sind die Wahlergebnisse der Kreistags- und Gemeinderatswahl vom 09. Juni 2024 gültig, hier wird nicht erneut gewählt.
Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 die Wiederholung der Wahlen in den Ortschaften angeordnet und den Wahltermin festgelegt. Die (Teil-)Wiederholungswahl findet auf Grundlage der Hauptwahl statt.

