Veranstaltungen Selbsteintrag
Nutzungsbedingungen Selbsteintrag
Wer darf Veranstaltungen eintragen?
- Stadt Rastatt
- Vereine
- Kooperationspartner
- (Gemeinnützige) Organisationen
- Städtische Veranstaltungshäuser BadenHalle und Reithalle
Welche Veranstaltungen dürfen eingetragen werden?
- Vorrangig nicht kommerzielle Veranstaltungen, die in Rastatt oder den Ortsteilen stattfinden
- Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Freizeit, Bildung und Gemeinderatssitzungen
- Veranstaltungen, die ein größeres Publikum ansprechen.
Welche Veranstaltungen sind ausgeschlossen?
- Veranstaltungen, die sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder undemokratische Themen zum Inhalt haben
- Private Veranstaltungen, interne Sitzungen, interne Ausflüge und Exkursionen usw.
- Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen etc.)
Was gibt es bei Fotos zu beachten?
- Die Fotos dürfen nicht größer als 1 MB sein.
- Der Veranstalter haftet für die Fotos: Fotorechte müssen vorab vom Eintragenden geklärt sein.
- Name des Fotografen muss angeben werden.
Hinweis
Bevor der erste Eintrag über den Selbsteintrag erfolgt, müssen folgende Informationen zum Veranstalter und Veranstaltungsort an pressestelle@rastatt.de gesendet werden:
Veranstalter
- Name des Veranstalters
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail
- eventuell Website
Veranstaltungsort
- Name des Ortes
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail
- eventuell Website
- barrierefreier Zugang ja/nein
Bitte beachten Sie: Mit dem Selbsteintrag stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Sie willigen damit in die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten durch die Stadt Rastatt ein. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
Selbsteintrag Veranstaltungen