Die rund 38.000 wahlberechtigten Rastatterinnen und Rastatter sind am Sonntag, 15. Oktober, erneut aufgerufen, eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister der Stadt Rastatt für die nächsten acht Jahre zu wählen. Zur Stichwahl treten an Monika Müller, Dezernentin für den Bereich Soziales, Sport, Gesundheit und Klinikum in Wolfsburg, und Dr. Michael Gaska, Betriebswirt und Geschäftsführer in St. Gallen. Infos zum Ausgang der Wahl am 24. September.
Wichtige Fragen und Antworten zur Stichwahl
Müssen Wählerinnen und Wähler bei der Stichwahl ihre Wahlunterlagen nochmals beantragen?
Wählerinnen und Wähler, die im Wahllokal gewählt haben, haben ihre Wahlbenachrichtigung direkt bei der Stimmabgabe zurückerhalten. Diese sollte bei der Stichwahl am 15. Oktober erneut ins Wahllokal mitgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die am 24. September nicht gewählt haben, aber bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben wollen, bringen ihre zuvor zugesandte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit. Personen, die zwischen den beiden Wahlterminen wahlberechtigt werden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt für die Stichwahl. Ins Wahllokal sollte zudem der Personalausweis oder der Reisepass mitgenommen werden.
Kann auch ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden?
Was gilt für Briefwählerinnen und Briefwähler?
Wer seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für die Stichwahl am 15. Oktober beantragt hatte, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl nun automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden. Ab dem 11. Oktober ist nur noch eine persönlicher Antrag möglich: im Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen. Letzte Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, besteht am 13. Oktober, bis 18 Uhr, im Bürgerbüro.
Bis wann kann eine Briefwahl beantragt werden?
Gibt es auch bei der Stichwahl eine Unterstützung für sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger?
Ja. Damit blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger am 15. Oktober auch ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, werden an alle Bezieher von Landesblindenhilfe in Rastatt kostenlos Stimmzettelschablonen zugesandt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal eine Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal auch für die Stichwahl neue Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt.
Wer beantwortet weitere Fragen zur Stichwahl?
Fragen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch unter 07222 972-7114 und 07222 972-7118 oder per E-Mail an buergerbuero@rastatt.de.
Persönliche Vorsprachen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro möglich: Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.15 Uhr. Briefwahl kann ebenso in den Ortsverwaltungen während der jeweiligen geltenden Öffnungszeiten beantragt werden.
Ablauf Wahlsonntag
Wie läuft die Auswertung der Stimmzettel ab?
Unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die jeweiligen Urnenwahlbezirke sowie die Briefwahlbezirke ausgezählt und das Wahlergebnis ermittelt. Der Gemeindewahlausschuss tagt ab 18.30 Uhr öffentlich im Ratssaal des Historischen Rathauses. Dort werden alle Ergebnisse der Wahlbezirke geprüft und das Gesamtergebnis ermittelt.
Gibt es eine Möglichkeit, die Stimmauszählung live mitzuerleben?
Wann ist mit ersten Ergebnissen der Wahl zu rechnen?
Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken werden ab 18 Uhr kontinuierlich auf der Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de dargestellt. Mit einem ersten vorläufigen Ergebnis rechnet die Stadtverwaltung ab 19 Uhr. Das amtliche Wahlergebnis liegt nach der Prüfung aller Wahlergebnisse durch den Gemeindewahlausschuss um etwa 20.30 Uhr vor.
Was tut sich sonst noch im Rathaus?
Das vorläufige und schließlich das amtliche Ergebnis wird auf einer großen Leinwand auf dem Marktplatz am Eingang zum Historischen Rathaus gezeigt. Erfahrungsgemäß werden sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Unterstützer der OB-Kandidatin und des OB-Kandidaten im Rathaus und auf dem Marktplatz einfinden, um die Verkündigung des Wahlergebnisses live mitzuerleben.
Wie wird das Wahlergebnis verkündet?
Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch gibt als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses das amtliche Wahlergebnis im Ratssaal bekannt. Danach wird sich OB Pütsch, der oder die zukünftige OB und die oder der weitere Bewerber/in auf dem Marktplatz zeigen. Dort spielt die Stadtkapelle zur Gratulation auf.
Termine
Weitere Infos
Pressemitteilungen
- Monika Müller wird neue OB in Rastaatt
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- Wichtige Infos zur Stichwahl am 15. Oktober in Rastatt
- Amtliches Endergebnis OB-Wahl 24. September
- OB Pütsch: „Gehen Sie bitte wählen!“
- So läuft der Wahlsonntag in Rastatt ab
- Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen
- Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor
- GWA-Sitzung: Fünf Bewerber treten zur Wahl an
- Bewerbungen werden am 29. August geprüft und zugelassen/Briefwahl für beide Wahltermine beantragen/Versand frühestens Anfang September
- Stadt versendet Wahlbenachrichtigung