Verfahren gegen OB-Wahl beendet. Frist abgelaufen - Kein Antrag auf Berufung eingereicht

Das Verfahren zur Anfechtung der Wahl von Monika Müller zur Oberbürgermeisterin der Stadt Rastatt ist offiziell beendet. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits am 23. April 2024 die Klage einer Rastatter Bürgerin gegen die Oberbürgermeister-Stichwahl vom 15. Oktober 2023 zurückgewiesen hatte, ist das Urteil seit dem 9. Juli 2024 rechtskräftig. Innerhalb der möglichen Frist wurde von der Klägerin kein Antrag auf Zulassung zur Berufung eingereicht.

„Ich bin natürlich erleichtert, da nun der seit Oktober letzten Jahres bestehende Schwebezustand beendet ist. Allen, die mich seither unterstützt haben, danke ich von Herzen, ganz besonders meiner Familie und dem Team im Rathaus. Ich freue mich nun vor allem sehr darauf, meine Arbeit in und für Rastatt fortsetzen zu können. Die späte Einsicht der Klägerseite sehe ich als Beleg dafür, dass sich Missgunst am Ende in Rastatt nicht durchsetzt. Das macht Hoffnung auf eine gute Zukunft“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Monika Müller erfreut über das Ergebnis.

(Erstellt am 10. Juli 2024)