Straßenverkehrsbehörde bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rastatt ist aufgrund mehrerer Krankheitsfälle nach Ostern für persönliche Anliegen und Vorsprachen bis auf Weiteres nur noch mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. An den übrigen Werktagen sind keine Öffnungszeiten.

Einwohnerinnen und Einwohner können aber auch außerhalb der Öffnungszeiten über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de/dienstleistungen-a-bis-z Anträge stellen oder sich per E-Mail direkt an die Straßenverkehrsbehörde wenden: ordnungsangelegenheiten@rastatt.de. Die Stadt bittet um Verständnis, dass sich Bearbeitungszeiten hierdurch unter Umständen verlängern.

(Erstellt am 26. März 2024)