Stadt informiert Gemeindewahlausschuss über die Teilwiederholung der Wahlen in Rastatts Ortsteilen

Der Termin für die Wiederholungswahl in Rastatts Ortsteilen steht bereits fest: Am 20. Oktober sind alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner aus Rauental, Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf und Wintersdorf aufgerufen, erneut zur Wahl zu gehen und ihre Kandidatinnen oder Kandidaten für den Kreistag, den Gemeinderat und den jeweiligen Ortschaftsrat zu wählen. Über die Hintergründe, warum die Kommunalwahlen vom 9. Juni in Teilen wiederholt werden müssen und welche Konsequenzen die Stadtverwaltung aus der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zieht, informierte die städtische Wahlleitung am Donnerstag, 1. August, den Gemeindewahlausschuss (GWA) im Historischen Rathaus.

Warum müssen die Kommunalwahlen in Rastatts Ortsteilen wiederholt werden?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in seiner Wahlprüfung vom 16. Juli die Kreistags- und Gemeinderatswahl sowie die Ortschaftsratswahlen in den Ortsteilen für ungültig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass rund 1.000 Wahlberechtigte aus den Ortsteilen bis zuletzt keine Wahlscheine erhalten hatten und somit ihre Stimmen nicht abgeben konnten.

Welche Fehler hat das RP festgestellt?

Grund waren Fehler beim Vertragsabschluss mit einem externen Dienstleister, der für den Versand der Briefwahlunterlagen zuständig war. Die Stadtverwaltung hatte nicht explizit die Ortsteile darin aufgeführt. Der Fehler wurde jedoch bis Mittwoch vor der Wahl nicht entdeckt. Die Stadt fragte daraufhin beim Dienstleister nach, die Nachfragen blieben bis zur Wahl allerdings unbeantwortet. Erst einen Tag nach der Wahl bestätigte der Dienstleister, dass die Unterlagen nicht versandt worden waren – und damit zu spät, um den Fehler noch beheben zu können. Mats Tilebein, Bürgermeister und Wahlleiter, räumte gegenüber dem Gemeindewahlausschuss zudem ein, dass die Verwaltung noch enger mit dem Regierungspräsidium in den Austausch hätte gehen und bereits beim Verdacht der fehlenden Briefwahlzustellung um Rat hätte suchen sollen.

Hätte die Stadtverwaltung, nachdem sich abzeichnete, dass es Ungereimtheiten bei der Briefwahl in den Ortsteilen gibt, alternative Lösungen finden können?

Leider nicht, sagte Klaus Kögel, Leiter des Fachbereichs Personal, Organisation und EDV. Dies veranschaulichte er dem Gemeindewahlausschuss anhand von mehreren durchgespielten Szenarien. Egal, welchen Weg die Verwaltung eingeschlagen hätte – ob erneute Ausstellung der Briefwahlunterlagen, Zulassung zur Urnenwahl oder Löschung der Wahlscheinvermerke – es hätte stets die Gefahr bestanden, gegen die Kommunalwahlordnung zu verstoßen, oder es wäre aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar gewesen.
 

Welche Konsequenzen zieht die Stadt daraus für kommende Wahlen?

Die Stadt wird künftig die Organisation des Versands von Wahlunterlagen nur noch mit eigenem Personal durchführen. Bei Vertragsabschlüssen mit besonderer Tragweite gilt das Sechs-Augen-Prinzip. Und beim Vorabversand der Stimmzettel soll die Info „keine Briefwahlunterlage“ abgedruckt werden. Zudem wurde bei der Sitzung beschlossen, dass der Gemeindewahlausschuss bei allen Entscheidungen noch enger eingebunden werden soll. Generell soll darüber hinaus die Kommunikation mit allen beteiligten Organisationen, etwa der Post oder der Druckerei, und den Ortsverwaltungen intensiviert werden.

Wie laufen die Vorbereitungen für die (Teil-)Wiederholungswahl am 20. Oktober?

Nach der Wahl ist vor der Wahl – lautet das Motto derzeit bei der Stadtverwaltung. Die Vorbereitungen sind bereits im vollen Gang. Überprüft wurden bereits die Bewerberinnen und Bewerber, unter anderem, ob sie überhaupt noch in Rastatt wohnhaft sind. Die gleiche Prüfung durchläuft derzeit das Wählerverzeichnis, das alle wahlberechtigten Rastatterinnen und Rastatter enthält.

Dann geht es an den Versand der Wahlbenachrichtigungen. Bis spätestens 29. September müssen die Unterlagen laut Gesetz versandt sein. Die Verwaltung strebt dafür allerdings bereits Mitte September an. Auch den Wunsch des GWA will die Verwaltung aufgreifen und nochmal in den Ortsteilen Präsenz zeigen und für den erneuten Gang zur Urne oder zur Briefwahl zu werben.

(Erstellt am 02. August 2024)