Wer ein Grundstück erwerben oder eine Immobilie verkaufen möchte, stößt bei der Wertermittlung des Grundstücks schnell auf den sogenannten Bodenrichtwert (PDF) (398 KB). Der Bodenrichtwert basiert auf dem Durchschnittswert aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. Der Durchschnittswert wiederum ergibt sich aus vorangegangenen Grundstücksverkäufen in diesem Gebiet.
Den Verkehrswert beeinflussen zusätzlich Besonderheiten, die das jeweilige Objekt bietet. Dadurch kann es zu erheblichen Abweichungen zwischen Verkaufswert und Bodenrichtwert kommen.
Der Bodenrichtwert für Bauland wird zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er bildet die Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts sind die amtlichen Kaufpreissammlungen. Diese werden von den bundesweiten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt.
Bodenrichtwerte einsehen
Die Bodenrichtwerte lassen sich direkt über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW abrufen oder in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses einsehen (Herrenstraße 15, Zimmer 4.14/4.15, während der Geschäftszeiten)
Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Wer Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwertangaben oder ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie benötigt, kann sich an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rastatt in der Herrenstraße 15 wenden (gutachterausschuss@rastatt.de).