Kommunalwahl in Rastatt: Briefwahlunterlagen für die Ortsteile wurden nicht versandt

Bei der Kommunalwahl in Rastatt kam es bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen zu erheblichen Problemen: Die Antragssteller in den Ortsteilen erhielten ihre Unterlagen nicht. Davon nicht betroffen war die Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Europawahl.

Im Sommer 2023 beauftragte die Stadtverwaltung ein externes Unternehmen mit dem Versand der Briefwahlunterlagen. Allerdings war der Versand an Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen für die Kommunalwahl nicht explizit beinhaltet. Das Unternehmen wies auch nicht darauf hin, als erste Briefwahlanforderungen aus den Ortsteilen eingingen. Derzeit prüft eine Kanzlei, ob der Dienstleister dafür verantwortlich gemacht werden kann.

In der vergangenen Woche hatten einige Wählerinnen und Wähler beklagt, ihre Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten zu haben. Daraufhin reagierte die Stadtverwaltung mit besonderen Hinweisen und Empfehlungen. Aufgrund dieser Hinweise meldeten sich rund 1.100 von 2.100 betroffenen Briefwählerinnen und Briefwählern bei der Stadt und erhielten neue Wahlunterlagen. „Einige Wählerinnen und Wähler in den Ortsteilen wurden jedoch offensichtlich nicht erreicht und konnten daher nicht an der Wahl teilnehmen. Dies bedauern wir zutiefst und verstehen den Ärger der Betroffenen“, so Bürgermeister Mats Tilebein, der zugleich Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist.

Zunächst war die Stadt davon ausgegangen, dass die Deutsche Post neben den Verzögerungen in der Kernstadt auch für die Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen in den Ortsteilen verantwortlich war. Erst eine eingehende Analyse aufgrund der geringen Rückläufe der Briefwähler aus den Ortsteilen brachte den tatsächlichen Fehler in der Beauftragung der Versendeleistungen ans Licht.

Die Wahlprüfbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe muss nun entscheiden, welche Konsequenzen daraus resultieren. Unabhängig davon will die Stadt Konsequenzen aus dem Vorfall ziehen und künftig wieder vermehrt auf Eigenleistung durch die Verwaltung beim Versand von Wahlunterlagen setzen.

(Erstellt am 12. Juni 2024)