Der Termin für die Wiederholungswahl in Rastatts Ortsteilen steht bereits fest: Am 20. Oktober sind alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner aus Rauental, Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf und Wintersdorf aufgerufen, erneut zur Wahl zu gehen und ihre Kandidatinnen oder Kandidaten für den Kreistag, den Gemeinderat und den jeweiligen Ortschaftsrat zu wählen. Über die Hintergründe, warum die Kommunalwahlen vom 9. Juni in Teilen wiederholt werden müssen und welche Konsequenzen die Stadtverwaltung aus der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zieht, informierte die städtische Wahlleitung am Donnerstag, 1. August, den Gemeindewahlausschuss (GWA) im Historischen Rathaus.
Warum müssen die Kommunalwahlen in Rastatts Ortsteilen wiederholt werden?
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in seiner Wahlprüfung vom 16. Juli die Kreistags- und Gemeinderatswahl sowie die Ortschaftsratswahlen in den Ortsteilen für ungültig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass rund 1.000 Wahlberechtigte aus den Ortsteilen bis zuletzt keine Wahlscheine erhalten hatten und somit ihre Stimmen nicht abgeben konnten.
Welche Fehler hat das Regierungspräsidium festgestellt?
Grund waren Fehler beim Vertragsabschluss mit einem externen Dienstleister, der für den Versand der Briefwahlunterlagen zuständig war. Die Stadtverwaltung hatte nicht explizit die Ortsteile darin aufgeführt. Der Fehler wurde jedoch bis Mittwoch vor der Wahl nicht entdeckt. Die Stadt fragte daraufhin beim Dienstleister nach, die Nachfragen blieben bis zur Wahl allerdings unbeantwortet. Erst einen Tag nach der Wahl bestätigte der Dienstleister, dass die Unterlagen nicht versandt worden waren – und damit zu spät, um den Fehler noch beheben zu können.